Osnabrück - Bombenfund in der Gartlage
- Pressetext der Stadt Osnabrück -
Knollstraße - 25.03.2015
Blindgängerfund in der Gartlage: Evakuierung am 25. März Bei der
laufenden Suche nach Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg
wurde heute eine Bombe in der Gartlage gefunden. Die Hinzuziehung des
Sprengmeisters des Kampfmittelbeseitigungsdienstes hat ergeben, dass
der Blindgänger noch heute ent-schärft werden muss. Daher muss das
entsprechende Gebiet mit einem Sicherheitsradius von einem Kilometer
evakuiert werden: Betroffen sind rund 3.500 Personen aus dem Bereich
Gartlage, Dodesheide und Widukindland. Diese müssen ihre Häuser und
Wohnungen bis 17 Uhr räumen und den Evakuierungsbereich verlassen.
Die den Bereich des Fundorts begrenzenden Straßen und Flächen
bleiben frei zugänglich beziehungsweise befahrbar. Im Einzelnen sind
sämtliche nachfolgend genannten Straßen und Häuser zu räumen:
Am Zuschlag 12 und 16, Bremer Str. 57 - 235 ungerade,
Carla-Woldering-Str., Cherusker-weg, Dodeshausweg 44 - 50 gerade,
Freiheitsweg, Freundschaftsweg, Friesenweg, Gartla-ger Weg, Gevaweg,
Haster Weg 66 und 100, Heimatweg, Heinrich-Rabe-Str., Hunteburger Weg
1 - 207, Ickerweg 4A - 71, Kameradschaftsweg, Knollstr. 184, 184A und
208, Luhr-mannsweg, Sachsenweg, Sigiburgweg, Teutonenweg,
Theanolte-Bähnisch-Hof, Vaterlands-weg, Venner Weg 8, 10, 16 und 20,
Westfalenweg 3 - 9 ungerade, Widukindplatz 1 - 5 un-gerade
Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger steht ein
Evakuierungszentrum in der Anne-Frank-Schule im Schulzentrum
Sonnenhügel,
Knollstraße 143 zur Verfügung. Bis zum Abschluss der
Evakuierung fahren Busse des Verkehrsbetriebs der Stadtwerke
Osnabrück von den Haltestellen im Evakuierungsbereich zur
Gesamtschule Schinkel.
Die Straßen im Evakuierungsbereich sind ab 17 Uhr gesperrt. Der
Linienverkehr des Verkehrsbetriebs läuft bis zum Abschluss der
Evakuierung weiter. Ein Aussteigen im vorgenannten Bereich ist nicht
mehr möglich.
Für bettlägerige oder kranke Personen bestehen
Transportmöglichkeiten, die über die Regionalleitstelle Osnabrück
(Telefon 0541 323 4455) angefordert werden können. Es ist unbedingt
anzugeben, ob die Person sitzend oder liegend transportiert werden
kann. Notwendige Transporte können ab sofort, müssen jedoch unbedingt
vor der Maßnahme angemeldet werden.
Die Entschärfung des Blindgängers kann erst nach erfolgreicher
Umsetzung aller Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. Um die Evakuierung
nicht unnötig zu verzögern, wird an alle betroffenen Personen
appelliert, den Bereich unverzüglich zu verlassen.
Die Maßnahme wird mehrere Stunden dauern. Es sollten daher die
unbedingt notwendigen Dinge (Medikamente, Säuglings- oder
Spezialnahrung) sowie angemessene Kleidung mitgenommen werden.
Die Stadtverwaltung bittet darum, ältere und insbesondere auch
ausländische Nachbarn über die Evakuierungsmaßnahme zu informieren.
Die Betroffenen sollten sich vor dem Verlassen Ihrer Wohnung
vergewissern, dass sie Elektro- und Gasgeräte (Bügeleisen, Herd usw.)
ausgeschaltet und alle Wasserhähne geschlossen haben.
Der Frühjahrsstadtmarkt findet ohne Einschränkungen statt.
Die Stadtverwaltung informiert - auch über Rundfunkdurchsagen -
sobald die Maßnahme abgeschlossen ist und die Betroffenen in Ihre
Wohnungen und Häuser zurückkehren können.
Für Fragen ist ab sofort bis zum Ende der Maßnahme ein
Bürgertelefon unter der Nummer 0541 323 4490 geschaltet. Weitere
Informationen auch im Internet unter www.osnabrueck.de.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Osnabrück
Anke Hamker
Telefon: 0541/327-2072
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de
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